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In Zeiten des Klimawandels und häufig auftretender Extremwetter muss auch über neue Wege der Regenwasserbewirtschaftung nachgedacht werden. In Andernach begann man um 1890 mit dem Ausbau der Kanalisation. Schmutz- und auch Regenwasser sollten möglichst schnell und vollständig abgeleitet werden. Es ging vor allem um Entwässerungssicherheit. Was bei einer viel kleineren Bevölkerung von damals rund 6.000 Einwohnern und einer kleineren Siedlungsfläche Sinn machte, hat sich heute jedoch überholt. Untersuchungen haben ergeben, dass auf einem natürlichen Gelände nur etwa 13% des Niederschlags abfließen, bei einer versiegelten Fläche laufen aber rund 70% direkt in den Kanal.
Zur Eindämmung von Hochwasser und auch im Sinne eines besseren Kleinklimas sind dezentrale Maßnahmen zum Rückhalt des Regenwassers gefordert. Der Niederschlag muss möglichst am schnellen Abfluss in die Kanalisation gehindert werden. Die Versickerung muss erleichtert und der Abfluss etwa durch Gründächer und Kleinspeicher verzögert werden. Gefordert ist eine Stadt, welche das Regenwasser wie ein Schwamm speichert, eine „Schwammstadt“. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel – weg von einer möglichst schnellen Abführung des Regenwassers, weg vom Entwässerungskomfort hin zu Rückhalt, Nutzung, Versickern und Verdunsten von Regenwasser.
Wir fordern daher entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen und eine Überarbeitung der Abwassersatzung. In der Satzung sollen die Ziele einer Retention, Versickerung und Verdunstung festgeschrieben werden. Das System der Abwassergebühren muss entsprechende Reize zum Umdenken bieten.
Auch beim Niederschlagswasser muss das Verursacherprinzip gelten. Bisher ist in Andernach allen die Grundstücksgröße Berechnungsgrundlage. In Zukunft sollte die Summe der abflusswirksamen Fläche, also die Summe der überbauten und versiegelten Fläche über die Höhe der Gebühren entscheiden. Zisternen und Versickerungsanlagen können in diesem System berücksichtigt werden.
Andernach muss das Rad nicht neu erfinden. Es gibt bereits viele Städte, welche die Niederschlagswassergebühr (den „wiederkehrenden Beitrag“) davon abhängig machen, wie viel Wasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Ein bekanntes Beispiel ist Ludwigsburg bei Stuttgart.
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